Landwirtschaftlich nutzbare Flächen mindestens einmal
im Jahr mähen - Natur- und Artenschutz beachten
Wer Besitzer
einer landwirtschaftlich nutzbaren Fläche ist, muss diese mindestens einmal im Jahr
mähen. Die Pflegemaßnahme soll sicherstellen, dass die Nutzung benachbarter
Grundstücke nicht unzumutbar erschwert wird - insbesondere nicht durch
schädlichen Samenflug.
Bevor man
jedoch zur Sense oder zum Mähgerät greift, gilt es einige Regelungen zu
beachten. Etwa die Vorschriften des Artenschutzes nach dem
Bundesnaturschutzgesetz. Ein Aspekt, der insbesondere relevant ist, wenn es um
ein seit längerem brachliegendes Grundstück geht.
So können
beispielsweise Hecken, Brombeergestrüpp und alte, auch abgestorbene Obstbäume
Lebensräume von geschützten Tierarten sein. Bäume, Büsche und andere
Landschaftselemente sind auf landwirtschaftlich genutzten Flächen
erhaltenswert.
Müssen
dennoch Bäumen gefällt oder andere Gehölze entfernt werden, darf dies
grundsätzlich nur in den Wintermonaten von Anfang Oktober bis Ende Februar
erfolgen.
Sollte es
Anzeichen dafür geben, dass Lebensstätten wildlebender Tiere vorhanden sind -
hierzu zählen etwa Baumhöhlungen - ist der städtische Umwelt- und
Arbeitsschutz einzuschalten.
Bäume, die
aufgrund ihrer Größe dem Schutz der städtischen Baumschutzsatzung unterliegen,
dürfen darüber hinaus nur mit einer gesonderten Fällgenehmigung des
Gartenbauamts entfernt werden (Telefonnummer 0721/133-6753, Mail: baumschutz@gba.karlsruhe.de).
In Natur-
und Landschaftsschutzgebieten wiederum bedarf es einer Genehmigung der Unteren
Naturschutzbehörde (Telefonnummer 0721/133-3041,
umweltbehoerden@zjd.karlsruhe.de).
Das Mähgut
sollte aus ökologischen Gründen entfernt werden. Das Liegenschaftsamt weist
darauf hin, dass unter Umständen für weitergehende Pflegemaßnahmen auf
ökologisch wertvollen oder in Schutzgebieten liegenden Grundstücken
Fördergelder beantragt werden können. Hier ist der Umwelt- und Arbeitsschutz
die richtige Ansprechstelle (Telefon: 0721/133-3101).
Für weitere
Fragen steht zudem das Liegenschaftsamt unter der Telefonnummer 0721/133-2390
(Matthias Maier) zur Verfügung.
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